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 Newsflash
Neues BGH-Urteil zu Dialern sch?tzt Surfer

Wer ?berh?hte Rechnungen wegen versteckter Dialer-Programme bekommt, muss diese nicht mehr pauschal bezahlen. Einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge (Az.: III ZR 96/03) sind Online-User nicht pauschal verpflichtet, die entstandenen Kosten zu bezahlen. Kunden m?ssen f?r die Geb?hren von Einwahl-Software nur dann aufkommen, wenn sie gegen ihre Sorgfaltspflicht versto?en haben. Ein Schutzprogramm zu haben, z?hlt jedoch nicht zu dieser Sorgfaltspflicht. Ein Unternehmen hatte eine Kundin wegen offener Rechnungen im Wert von 9.000 Euro verklagt. ?ber Monate hatte diese sich ?ber eine teure 0190er-Nummer eingew?hlt. Ein versteckter Dialer, den der Sohn de Angeklagten aus Versehen heruntergeladen hatte, installierte sich selbst als Standard-Verbindung f?r den Internet-Zugang. Das Urteil der Karlsruher Richter wies die Klage des Providers ab. Der Anbieter habe eigenes wirtschaftliches Interesse an der Nutzung der Dialer-Verbindung habe, weil er einen Teil der Geb?hren kassierte. Dadurch tr?ge er auch das Risiko eines Missbrauchs von 0190er-Nummern mit.